FAQ

FAQ

Häufig gestellte Fragen

Wenn Sie eine Frage haben, die weiter unten nicht beantwortet wird, senden Sie uns eine E-Mail. Wir melden uns dann so schnell wie möglich bei Ihnen. 

  • Mit welchem methodischen Ansatz arbeiten Sie beim Sprachvergleich?

    Jeder Mensch hat individuelle sprachliche Vorlieben und Kompetenzen, die sich manifestieren, wenn er einen Text verfasst. Diese sprachlichen Besonderheiten können analysiert, beschrieben und mit den Sprachmerkmalen eines zu untersuchenenden anonymen oder pseudonymen Textes verglichen werden.


    Ein Sprachvergleich kann so zu einer Belastung, aber auch zu einer Entlastung einer Person führen, die verdächtigt wird, einen bestimmten Text geschrieben zu haben.


    Wir arbeiten mit einer Mischung aus qualitativen und quantitativen Ansätzen. Eine linguistische Fehler- und Stilanalyse wird kombiniert mit einer computergestützten Analyse von Wortschatz, Satzzeichen- und Funktionswörtergebrauch.


    Ergänzend kann auch eine sprachstatistische Abschätzung zur Urheberschaftswahrscheinlichkeit vorgenommen werden. Hierbei wird die Auftretenshäufigkeit bestimmter Sprachmerkmale unter Heranziehung wissenschaftlicher Textsammlungen zur deutschen Gegenwartssprache abgeschätzt.


    Wir führen keine Hand- oder Maschinenschriftenvergleiche durch. Wir können Ihnen jedoch führende Experten auf diesem Gebiet benennen.

  • Welche Arten von Texten werden untersucht?

    Wir untersuchen anonyme Briefe, E-Mails, Textnachrichten etc., d.h. solche Texte bei denen der Autor keinen Absendernamen angibt.


    Wir untersuchen auch pseudonyme Texte, also Texte, bei denen der Verfasser unter falschem oder fremden Namen schreibt.


    Die verschiedensten Textprodukte können untersucht werden: Drohbriefe, Erpresserbriefe, Schmähbriefe, anonyme Anzeigen, Verleumdungen, E-Mails, Textnachrichten, Bewertungen im Internet, Testamente, literarische Texte, wissenschaftliche Texte, journalistische Texte ...



  • Wie muss das Vergleichsmaterial aussehen?

    Grundsätzlich können alle Arten von Texten als Vergleichsmaterial herangezogen werden. 


    Wenn optimale Ergebnisse beim Vergleich erzielt werden sollen, müssen folgende Kriterien erfüllt sein:

    1. Möglichst viel Vergleichsmaterial (mindestens 10 Texte von jeder Person, die als Autor in Betracht gezogen wird). Grundsätzlich gilt: je mehr Material, desto sicherer das Ergebnis des Sprachvergleichs
    2. Das Vergleichsmaterial muss gesichert authentisch sein, d.h. es muss feststehen, dass es tatsächlich von der fraglichen Person verfasst (und möglichst auch "getippt") wurde
    3. Das Vergleichsmaterial sollte zeitnah zum urheberschaftsfraglichen Text enstanden sein
    4. Das Vergleichsmaterial sollte von der Textsorte her dem anonymen  oder pseudonymen Text ähneln: förmliche anonyme Anzeigen lassen sich beispielsweise besser mit förmlicher Geschäftskorrespondenz (egal ob Brief oder E-Mail) vergleichen als mit Urlaubspostkarten
  • Werden Originale der zu untersuchenden Texte benötigt?

    Für eine textanalytische Untersuchung genügen gut lesbare Kopien oder Scans von anonymen Texten und Vergleichsmaterial.


    Zu untersuchende Texte, die bereits in digitalem Format vorliegen (z.B. E-Mails oder Whats-App-Nachrichten) sollten auch in dieser Form übermittelt werden. Dies erleichtert uns die Weiterverarbeitung bei der computergestützten Analyse.

  • Führen Sie auch Handschriftenvergleiche durch?

    Bei der forensisch-linguistischen Analyse wird der Sprachstil von anonymen oder urheberschaftsfraglichen Texten untersucht. Es geht um die Art und Weise, wie der Autor schreibt, wie er den Text gestaltet und wie er sich ausdrückt, und darum, was er schreibt. 


    Dieser Ansatz funktioniert unabhängig davon, ob der Text mit der Hand geschrieben wurde oder mit einer Schreibmaschine, einem PC oder einem Handy.


    Es kann jedoch sinnvoll sein, ergänzend Handschrift oder Maschinenschrift von einem spezialisierten Sachverständigen untersuchen zu lassen. Wir führen diese Untersuchungen nicht selbst durch, können Ihnen aber auf diesen Gebieten führende Experten benennen.

  • Autor, Verfasser, Schreiber - was ist der Unterschied?

    Als Verfasser eines Textes, wird diejenige Person bezeichnet, die den Text formuliert hat.


    Der Schreiber eines Textes ist diejnige Person, die den Text manuell erstellt / niedergeschrieben hat (handschriftlich, an der Schreibmaschine, am PC ...).


    Verfasser und Schreiber sind in den meisten Fällen identisch, müssen es aber nicht sein. Wenn eine Person einer anderen Person einen Brief diktiert, weichen Verfasser und Schreiber voneinander ab.

  • Ist die Methode gerichtsfest?

    Forensisch-lingustische Gutachten zum Sprachvergleich werden in Deutschland, Österreich und der Schweiz von Gerichten als Beweismittel anerkannt.

  • Erstuntersuchung, Bericht, Gutachten - was ist für mich das Richtige?

    Ihre Fragestellung entscheidet


    Wollen Sie Klarheit nur für sich? Wollen Sie einen gerichtsfesten Nachweis?


    Voruntersuchung


    Wir empfehlen Ihnen, zuerst eine Voruntersuchung zu beauftragen. Hier wird geprüft, ob das zu untersuchende Textmaterial für eine Analyse geeignet ist, welche Art von Untersuchung empfehlenswert ist (Sprachvergleich, Autorenprofil oder Glaubhaftigkeitsanalyse) und ob die Chance besteht, zu einem klaren, für Sie hilfreichen Ergebnis zu gelangen.


    Über die Ergebnisse der Voruntersuchung werden Sie telefonisch oder per E-Mail informiert.



    Vertiefte Untersuchung


    Wenn das Textmaterial ausreichend ist, kann eine vertiefte Untersuchung durchgeführt werden. Die Ergebnisse werden in einem Autorenprofil, einem Ergebnisbericht zum Sprachvergleich oder zur Glaubhaftigkeitseinschätzung oder in einem ausführlichen Gutachten zum Sprachvergleich dokumentiert.



    Bericht vs. Gutachten


    In einem Bericht werden die Untersuchungsergebnisse knapp für Sie zusammengefasst.


    In einem Gutachten, das Sie bei Gericht vorlegen können, werden die wichtigsten sprachlichen Merkmalsbefunde, die zur gutachterlichen Einschätzung geführt haben, ausführlich dokumentiert und erläutert, damit das Gericht die gutachterliche Einschätzung nachvollziehen und würdigen kann.


  • Urheberschaftswahrscheinlichkeit - was bedeutet das?

    Am Ende einer sprachvergleichenden Untersuchung wird eine Einschätzung zur "Urheberschaftswahrscheinlichkeit" abgegeben. Der Gutachter beurteilt, für wie wahrscheinlich er es hält, dass der zu untersuchende Text (anonymes Schreiben o.Ä.) vom selben Autor stammt (oder auch nicht stammt) wie das vorgelegte Vergleichsmaterial. 


    Die Einschätzung erfolgt in Form verbaler Wahrscheinlichkeitsgrade. Wir verwenden folgende Skala:


    + 4 Die verglichenen Texte stammen ohne jeden vernünftigen Zweifel vom selben 

    Autor.

    + 3 Die verglichenen Texte stammen mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit vom selben Autor.

    + 2 Die verglichenen Texte stammen mit hoher Wahrscheinlichkeit vom selben Autor.

    + 1 Die verglichenen Texte stammen mit gewisser Wahrscheinlichkeit vom selben 

    Autor.


    0 Es kann nicht beurteilt werden, ob die verglichenen Texte vom selben Autor stammen („non liquet“).


    - 1 Die verglichenen Texte stammen mit gewisser Wahrscheinlichkeit nicht vom 

    selben Autor.

    - 2 Die verglichenen Texte stammen mit hoher Wahrscheinlichkeit nicht vom selben Autor.

    - 3 Die verglichenen Texte stammen mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit nicht vom 

    selben Autor.

    - 4 Die verglichenen Texte stammen ohne jeden vernünftigen Zweifel nicht vom 

    selben Autor.



  • Was kostet ein Gutachten?

    Der Aufwand wird üblicherweise nach Stunden zu branchenüblichen Stundensätzen abgerechnet. 


    Damit die Kosten für Sie kalkulierbar werden, können aber auch Pauschalen vereinbart werden. 


    Bitte sprechen Sie uns an.

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